Elternverein
Der Elternverein ist die Interessensvertretung der Eltern der SchülerInnen und Kindergartenkinder an der Bundes-Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und ihrem angeschlossenen Übungskindergarten.
Aufgabe des Elternvereins
- Die Mitglieder im Elternausschuss – Vorstand und Klassenelternvertreter – wahren die Elternanliegen im Erziehungs- und Bildungsverhältnis zu Lehrpersonen, der Direktorin und den Schülervertretern.
- Die Elternvertreter sitzen stimmberechtigt im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA).
- Der Elternverein greift aktuelle Themen der Schule oder Erziehung auf und organisiert dazu Informations- und Diskussionsforen für die Eltern.
- Veranstaltungen von Klassen (Sport-, Sprach-, Kultur- und Kreativwochen, Exkursionen, etc.) werden finanziell unterstützt.
- Ebenso kann SchülerInnen im Einzelfall ein Zuschuss zu schulbedingten Mehrausgaben gewährt werden.
Elternausschuss
Der Elternausschuss besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes und den Elternvertretern der einzelnen Klassen.
Die Mitglieder des Vorstandes sind regelmäßig im Austausch und erörtern die Themen und Probleme, planen die Aktivitäten und entscheiden über die Förderungen.
Obmann:
Mag. Richard HOJA
E-Mail: richard.hoja@gmx.at
Schriftführerin:
Mag. Silke Mohl-Lengauer
E-Mail: mohl_ringana@gmx.at
Kassierin:
Manuela Jordan BA MA
E-Mail: manuela.jordan@gmx.at
Förderungen
Das Formular für den Antrag auf SchülerInnenunterstützung zu Schulveranstaltungen können Sie hier herunterladen.
- Projekte, die vielen bzw. mehreren Schülern zu Gute kommen, insbesondere ganzen Klassen;
- einzelne Eltern, um in sozialen Fällen ihrer/ihrem Schülerin/er die Teilnahme an einer Gemeinschaftsaktion zu ermöglichen;
- Projekte, Aktivitäten und Ausbildungswochen zur Förderung der sozialen und kreativen Kompetenz;
- Aktionen zur Förderung der Klassen- und Schulgemeinschaft;
- Maßnahmen mit für die Schule bzw. die Schulgemeinschaft positiver Öffentlichkeitswirkung;
- Vermittlung besonderer Kenntnisse (Sprachen, Kultur);
- Vorhaben der Schulentwicklung;
- Vorträge zu Schwerpunktthemen für Eltern, LehrerInnen, SchülerInnen;
- Eventuell Spezialanschaffungen (außerhalb des notwendigen Schulbedarfs).
Diese Liste ist nicht erschöpfend; sie soll eine Idee davon vermitteln, dass der Elternverein ganz allgemein „Positives im Rahmen der Schule“ zum Wohle aller beteiligten Schulpartner unterstützen will.
- Lehr- und Unterrichtsmittel für den normalen Unterricht zu finanzieren
- Anschaffungen der Basis-Infrastruktur
- Laufende Kosten des Schulbetriebes
Wir erwarten uns, dass Ausgaben dieser Art durch den Schulträger finanziert werden.
Als Kriterien für eine soziale Bedürftigkeit werden berücksichtigt:
- die Höhe des Familieneinkommens (netto) im Monat einschließlich allfälliger Unterhaltszahlungen (max. 1500 – 1800 €)
- die Anzahl der Kinder und
- sonstige berücksichtigungswürdige Umstände.
- Schriftlicher Antrag (Kopien im Sekretariat aufliegend) ins Postfach „Elternverein“ im Sekretariat der BAfEP abgeben
- der Vorstand entscheidet in seiner nächsten Sitzung (in dringenden Fällen per E-mail), auf der Grundlage vorliegender Anträge, zu setzender Prioritäten und verfügbarer Mittel;
- Grundvoraussetzung: Einzahlung des Elternvereinsbeitrages – Solidarität kann nur denjenigen gewährt werden, die sich auch mit dem jährlichen Beitrag dazu bekennen!
- Die Unterstützung erfolgt in der Regel in Form eines einmaligen Zuschusses.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung.
- Titel, Projektbezeichnung, Name der Veranstaltung oder ähnliches
- LeiterIn bzw. AntragstellerIn
- Was wird gemacht? (Inhalt)
- Was ist das angestrebte Ziel?
- Wer nimmt teil? (welche bzw. wie viele SchülerInnen, Klassen, Begleitpersonen, etc)
- Beginn, Ende, Dauer
- Anfallende Gesamtkosten bzw. voraussichtliche Kosten je SchülerIn
- Gibt es allfällige andere Finanzierungsbeiträge?
- Was soll konkret mit dem Zuschuss des Elternvereins finanziert werden?
- Wie hoch soll der gewünschte Zuschuss des Elternvereins sein?
- Als Kriterien der Bedürftigkeit gelten: Familieneinkommen (einschl. allfälliger Unterhaltszahlungen), die Größe der Familie, der Familienstand.
- In der Regel sind solche Schülerunterstützungen gemeinsam mit dem Antrag für Schülerbeihilfe (für SchülerInnen ab der 10. Schulstufe) bzw. Heimbeihilfe (für SchülerInnen ab der 9. Schulstufe) bis spätestens 31. Dezember des laufenden Schuljahres zu beantragen (ergänzendes Formular SUA 1-02 rosa). Eine spätere Antragstellung (bis spätestens 31. März des laufenden Schuljahres) hat eine anteilsmäßige Kürzung der Heim- bzw. Schülerbeihilfe zur Folge.
- Es kann aber auch allein für Schülerunterstützungen eigens angesucht werden (Formular SUB 1-03 – hellblau). Späteste Einreichsfrist: 31. März des lf. Schuljahres.
- Die Anträge sind mit einer Bestätigung der Schulleitung/Direktion der BAfEP an den Landesschulrat für Kärnten zu richten.
- Antragsformulare liegen in der Schulleitung/Sekretariat der BAfEP auf.
- Die Mitglieder des Vorstandes des Elternvereins sind – so ferne gewünscht – gerne bei der Antragstellung behilflich.